Neue Gottesdienstordnung, Erklärung

„Wir danken dir für das Geschenk dieser Zusammenkunft. Sie hält in uns lebendig, was wir allein vergessen und verlieren würden.“ Mit diesen Worten bringt eines unserer Tagesgebete zum Ausdruck, wie bedeutsam die sonntägliche Versammlung der Gemeinde für das Leben der Kirche ist.

Deshalb betont das Zweite Vatikanische Konzil die herausragende Bedeutung des Sonntags mit der Feier der Geheimnisse Jesu Christi und bezeichnet den Herrentag als „Ur-Feiertag“. Die Liturgiekonstitution spricht von der Notwendigkeit des Zusammenkommens der Gläubigen „um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn zu gedenken und Gott Dank zu sagen, der (uns) wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten.“ (1 Petr 1,3) (SC 10,106)
So haben die Altäre in unserer Seelsorgeeinheit eine besondere Bedeutung. Sie wurden bei der Weihe gesalbt und sie stehen für die Christuspräsenz. Zwei dieser Altäre stehen in den Pfarrkirchen St. Andreas und St. Franziskus, einer in der Filialkirche St. Gebhard in Mittelstadt und es gibt noch einen Altar im Gemeindezentrum in Walddorf-Häslach.
Bei der Suche nach einer guten Gottesdienstordnung orientierten sich die Kirchengemeinderäte zunächst am Leben in den Gemeinden. Die Pfarrei St. Andreas hat rund 4700 Katholiken und eine Kirche. Die Kirchengemeinde St. Franziskus hat 2800 Katholiken und hat 3 Gottesdienstorte.
Die Herausforderung, die sich nun stellt, ist eine Gottesdienstordnung für die Seelsorgeeinheit zu finden, die einen Priester, einen Diakon, eine Gemeindereferentin und ehrenamtliche Wortgottesfeierleiter hat. Zu beachten sind auch die Leitlinien für Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit: In jeder Pfarrei soll eine Messe mgl. sein. Ein Priester soll am Wochenende höchstens drei Eucharistiefeiern halten (z.B. Vorabend und 2 mal Sonntag). In unserer Seelsorgeeinheit gibt es eine Vielfalt an Gottesdienstformen, so sollen die Familiengottesdienste, Kinderkirchen und auch Jugendgottesdienste in beiden Pfarreien zu attraktiven Zeiten stattfinden.
Im Liturgieausschuss und in den Kirchengemeinderäten gab es nun folgende Überlegungen: Unsere Kirchen sind räumlich so weit auseinander, dass zwischen den Gottesdiensten eine Fahrtzeit zu berücksichtigen ist; so bewähren sich die bisherigen Zeiten: 9.00 Uhr und 10.30 Uhr. St. Franziskus und St. Gebhard sind immer schon den Wechsel zwischen diesen Zeiten gewohnt. In St. Andreas wurde immer wieder auch der Wunsch nach einem früheren Gottesdienst geäußert. Außerdem wurde überlegt durch die Einführung einer Vorabendmesse mehr Möglichkeiten zu bekommen. Bei einem 9.00 Uhr Gottesdienst in St. Gebhard erfragte Pfr. Hermann ein Meinungsbild: Wenn es eine Vorabendmesse und eine 10.30 Uhr Wortgottesfeier gäbe, würden von den 40 Anwesenden, 30 in die Vorabendmesse gehen und 10 zur Wortgottesfeier. Deshalb wird in St. Gebhard dieses Doppelangebot nicht angeboten.
Die Kirchengemeinderäte ,der Liturgie-Ausschuss und der gemeinsame Ausschuss der Seelsorgeeinheit waren sich einig, dass ein Wechsel in den Gottesdienstzeiten mehr Chancen bietet, als die bisherige Lösung, die z.B. in St. Andreas konstant 10.30 Uhr hatte und in der in der Pfarrei St. Franziskus mit der Monatsmitte die Zeiten wechselten. In allen Gremien wurde betont, dass Familiengottesdienste auch als Eucharistiefeiern in allen Kirchen möglich sein sollen und zwar zur familienfreundlichen Zeit 10.30 Uhr. So wurde mehrheitlich befürwortet, es wird einen stärkeren Wechsel in der Gottesdienstzeit geben. Es gibt im Jahr Feste, die sind am Monatsanfang, andere am Ende, wenn wir unregelmäßiger wechseln, sind sie in den Orten besser verteilt.
Der gemeinsame Ausschuss überprüfte die Grundschemas zur Erstellung eines Gottesdienstplanes anhand eines Jahresplan und stellten fest, egal, welche Raster wir zugrunde legen, es braucht immer wieder Ausnahmen. So war er sich einstimmig einig, wir wollen Ausnahmen zulassen und leben, so dass wir auf Erstkommunion, Patrozinium, ökum. Gottesdienste, bürgerliche Feste… eingehen können.

Gottesdienstordnung
Gottesdienstordnung

Das Grundraster (hier auf dem Bild als Ende der Diskussion) dient lediglich der Gottesdienstplanung; die Gemeinden werden hingeführt, sich über die Gottesdienstzeiten zu informieren, so dass nicht selbst gerechnet wird, sondern klar ist, es gibt Handzettel, die homepage, Zeitung… und da steht wann am Sonntag Gottesdienst ist; so können besondere Ereignisse berücksichtigt werden.
Die neue Gottesdienstordnung gilt seit dem ersten Advent 2014