In den Gemeinden der Katholischen Kirche steht im März nächsten Jahres die Wahl der Kirchengemeinderäte an. Wer der Kirche angehört und mindestens 18 Jahre alt ist, ist eingeladen, sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen.
Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Katholischen Kirche vor Ort. Er gestaltet und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde. Ähnlich wie auf politischer Ebene der Stadt- oder Gemeinderäte, entscheidet der Kirchengemeinderat über Schwerpunkte, konkrete Projekte und die Finanzen der Kirche am Ort.
Er trägt dafür Sorge, dass die Gemeinde ihren Aufgaben als Kirche nachkommt. Dazu gehören nicht nur Gottesdienste, sondern auch die Fähigkeit der Kirchengemeinden, Beistand in Notsituationen und Lebenskrisen zu bieten und Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe zu sein. Neben und mit der Kirchengemeinde prägen auch soziale und karitative Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime sowie katholische Verbände und vieles mehr die Kirche am Ort.
Aufgrund abnehmender Kirchensteuermittel erwartet die Katholische Kirche in den nächsten Jahren weitreichende organisatorische Änderungen. Umstrukturierungen, wie sie bereits in anderen Diözesen und auch in der Evangelischen Kirche durchgeführt werden, brauchen Menschen, die bereit sind, dafür Verantwortung zu übernehmen. Mit ihren Kirchengemeinderäten hat die katholische Kirche dafür vor Ort eine demokratische Struktur. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Amt des Kirchengemeinderats bietet, dürften in der nächsten Legislaturperiode von fünf Jahren größer und bedeutender sein als bisher schon.
Alle, die sich für diese kirchenpolitische Tätigkeit interessieren, sind daher von den Kirchengemeinden aufgerufen, sich in den nächsten Wochen an ihr zuständiges Pfarramt, das Pastoralteam oder einen der Kirchengemeinderäte zu wenden und sich zu überlegen, ob sie für eine Kandidatur für den Rat zur Verfügung stehen möchten.
Wir freuen uns auf Interessierte!!!
Jochen Frank