„Vorsorge für die letzte Lebenszeit“

Zum Beginn der gemeinsamen Veranstaltung vom „Treff der Frau“  und dem Seniorenkreis in St. Andreas Reutlingen Orschel – Hagen führte Diakon Esteban Rojas mit dem Lied „Geh aus mein Herz und suche Freud“ von Paul Gerhardt als Impuls in die schöne Natur des Sommers rund um uns.

23 Teilnehmende waren gespannt, was Thomas Jäger vom Diakonischen Betreuungsverein Wichtiges zum Thema Vorsorge erzählen wird. Anhand von mehreren Folien führte er durch dieses brisante Thema, das für jeden von uns früher oder später wichtig wird. Wer darf für mich entscheiden, wenn ich selbst nicht mehr kann?

Jeder Mensch über 18 Jahre kann eine Vollmacht an einen oder mehrere Menschen seines Vertrauens geben. Diese Person sollte die Aufgaben gut erledigen können. Wichtig ist, dass diese Person Ihr Bevollmächtigter sein will. Das muss besprochen werden. Für die Bankvollmacht gibt es Extra-Vorschriften.

Die Vollmacht sollte mit Unterschrift beglaubigt werden – entweder vom Notar (höhere Kosten) oder der Betreuungsbehörde im Landratsamt in der Reutlinger Gartenstraße.

Falls keine Vollmacht vorliegt und ich nicht mehr selbst entscheiden kann, wird ein rechtlicher Betreuer festgelegt. Dies entscheidet ein Richter bzw. ein Arzt oder die Betreuungsbehörde. Für Assistenzbedarf im Alltag braucht es keinen rechtlichen Betreuer.

Wer wird rechtlicher Betreuer? Ich kann jemand vorschlagen, der einverstanden ist und alles gut regeln kann. Mitarbeitende des Pflegedienstes dürfen nicht Betreuer werden. Der Betreuer muss darauf achten, was Sie selbst wollen. Vollmacht ist, meinen Willen vorauszutragen.

Informationen erhalten Sie beim Diakonischen Betreuungsverein, Heppstraße 15 in 72760 Reutlingen, Tel. 07121-44137.

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