Eingaben der KGRs zu einer synodalen Kirche 2021 – 2023

Vorbemerkung

Durch die Weltbischofssynode(WBS) 2023 muss der Aufbruch des II. Vatikanischen Konzils vorangetrieben und in die Tat umgesetzt werden. Die Grundtexte und Handlungstexte, die beim Synodalen Weg in Deutschland beschlossen wurden, sollen in die Entscheidungen der WBS einbezogen werden.

Wir möchten Transparenz und offene Kommunikation erleben bei allen Entscheidungsstufen; durch die jeweiligen Ortsbischöfe kann der Fortgang der Diskussionen vermittelt werden.

Volk Gottes/Menschenrechte

Weil vor Gott und im Glauben alle Menschen gleich sind (Gal 3,27), deshalb warten wir auf die rechtliche Umsetzung dieses Grundsatzes. Was die Kirche in die Welt hinein ruft, soll auch in ihren eigenen Strukturen gelten.

Deshalb fordern wir den Vatikan auf, die Charta der Menschenrechte zu unterzeichnen.

Synodalität

Weil Papst Franziskus einen neuen Arbeitsstil, Zusammenarbeit und Offenheit für Teamarbeit fordert ( 2021 ), deshalb halten wir es für geboten, neben den traditionellen Orten der theologischen Erkenntnis ( Bibel, Historie, Erkenntnisse des Lehramtes ) den Humanwissenschaften und weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen mehr Gewicht zu geben und in dem „Sensus fidei“, dem Glaubenssinn und dem Verhalten der Gläubigen, die Zeichen der Zeit zu sehen und ernst zu nehmen.

Verantwortung und Gewaltenteilung

Weil jeder Bischof die volle Verantwortung für seine Diözese trägt, und nicht allein Stellvertreter des Bischofs von Rom ist, fordern wir dazu auf, in jeder Diözese dem jeweiligen Land angemessene Strukturen der Gewaltenteilung und der Gewaltenkontrolle zu installieren, die Macht begrenzen und Machtmissbrauch verhindern sollen.

Pflicht-Zölibat

Weil das Pflichtzölibat eine historisch gewachsene Bedingung zum Priestertum ist, die immer wieder unterlaufen wurde und wird, die zu dem vom Volk Gottes nicht verstanden und angenommen wird, weil darüber hinaus für evangelische oder anglikanische Pfarrer, die verheiratet sind und konvertieren ihre Ehen bestehen bleiben können und sie dennoch vollwertige Mitglieder der Amtskirche  sind, fordern wir dazu auf, den Pflichtzölibat als Bedingung für die Zulassung zum Priesteramt fallen zu lassen.

Weiheämter für Frauen

Weil Gott Mann und Frau schuf als Mensch, weil Mann und Frau gleichberechtigt sind und weil sich der gesellschaftliche Blick auf die Frau grundlegend geändert hat und auch das Selbstverständnis der Frauen sich gewandelt hat, deshalb erwarten wir die Zulassung von Frauen die sich berufen wissen zu allen kirchlichen Ämtern,

Geschlechtlichkeit und Sexualität

Weil Gott jeden Menschen schuf, weil seine Liebe und Barmherzigkeit allen Menschen gilt, fordern wir auf,  jeden Menschen in seiner Geschlechtlichkeit und Sexualität zu würdigen und anzuerkennen, ohne Ausgrenzungen und Behinderungen auf dem jeweiligen Lebensweg. Das soll für alle LGBTQI+ Personen gelten.

beschlossen in der KGR Sitzung des KGR Pliezhausen am 22.2.22 und in der KGR Sitzung des KGR St. Andreas am 7.4.22

Veröffentlicht am

in